Mutterschaftsgeld: Finanzielle Förderung vor und nach der Geburt

Glückwunsch, Du wirst bald Mama! Nur das Finanzielle bereitet Dir noch Kopfschmerzen? Keine Sorge, vor und nach der Geburt gilt der Mutterschutz und Du erhältst finanzielle Unterstützung.

Allerdings bekommen nicht alle Mütter dieses Mutterschaftsgeld – außerdem kommt das Geld nicht automatisch, es muss extra beantragt werden. Was das Mutterschaftsgeld genau ist, wem es zusteht, wie viel gezahlt wird, wie es beantragt wird und vieles mehr, erfährst Du hier im Text.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Beim Mutterschaftsgeld (gelegentlich Mutterschutzgeld oder Mama-Geld genannt) handelt es sich um eine Leistung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), die berufstätigen Frauen anstelle des Lohns gezahlt wird.

Es schützt Frauen im Mutterschutz vor finanziellen Nachteilen. Aus finanzieller Sicht macht es daher keinen Sinn, während des Mutterschutzes weiter arbeiten zu gehen und kann wichtige Anschaffungen wie den Kinderwagen, die Kinderzimmermöbel oder die Babyausstattung finanzieren.

Wann der Mutterschutz stattfindet, fragst Du Dich? Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor Deinem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder wenn das Neugeborene eine Behinderung aufweist, sind es sogar zwölf Wochen.

Während dieser Zeit müssen Schwangere nicht arbeiten. Zwei Aspekte sind beim Mutterschaftsgeld wichtig: Dein Arbeitsverhältnis und wie Du krankenversichert bist. Denn nicht alle berufstätigen Frauen erhalten das Mama-Geld.

Wem steht Mutterschaftsgeld zu?

Mutterschaftsgeld ist an die Erwerbstätigkeit gekoppelt und richtet sich primär an Frauen, die in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen und gesetzlich krankenversichert sind. Auch wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 24 i SGB V).

Damit Schwangeren und Müttern keine finanziellen Nachteile entstehen, entspricht das Mutterschutzgeld etwa dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Maximal 13 Euro pro Kalendertag werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Differenz zum üblichen Nettogehalt stockt der Arbeitgeber auf.

Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert sind

Erhalten ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig maximal 210 Euro. Es wird vom Bundesversicherungsamt bezahlt. Die private Krankenversicherung (PKV) zahlt kein Mutterschaftsgeld.

Auch interessant:
Darauf sollten junge Familien beim Hausbau achten

Der Zuschuss vom Arbeitgeber wird so berechnet, als wärst Du gesetzlich versichert. Folglich bekommst Du als privat krankenversicherte Arbeitnehmerin im Mutterschutz Dein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Arbeitstag.

Geringfügig beschäftigte Frauen, die familienversichert sind, erhalten ebenfalls höchstens 210 Euro als Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nur, wenn das Nettogehalt monatlich über 390 Euro liegt.

Der Arbeitgeber bezahlt dann pro Tag den Nettolohn minus 13 Euro. Geringfügig Beschäftigte, die selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der Kasse und können maximal 13 Euro pro Tag erhalten.

Selbstständige Frauen, die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschutzgeld. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei der PKV eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Diese sichert seit 2017 den Anspruch auf Krankentagegeld auch im Mutterschutz. Bist Du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, kommt es darauf an, ob Du eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hast.

Wenn der Anspruch auf Krankengeld mit der Kasse vereinbart ist, hast Du ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld. Zahlst Du allerdings nur den ermäßigten Beitragssatz (liegt derzeit bei 14 Prozent), steht Dir weder Mutterschafts- noch Krankengeld zu.

Seit Januar 2019 gilt zudem: Wer selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert ist, aber aktuell kein Arbeitseinkommen hat, muss keine Mindestbeiträge zur Krankenversicherung mehr zahlen (siehe GKV-Versichertenentlastungsgesetz).

Für Beamtinnen, die keine weitere Nebentätigkeit ausüben, gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Während der Mutterschutzfristen laufen die normalen Dienstbezüge weiter und es besteht in der Regel kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, auch nicht gegenüber dem Bundesversicherungsamt. Die konkreten Ansprüche finden sich in der jeweils geltenden Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen.

Studentinnen können ebenfalls Mutterschutzgeld erhalten, allerdings müssen dafür einige Bedingungen gegeben sein: eine Erwerbstätigkeit (auch Nebenjob zum Beispiel als studentische Hilfskraft möglich) zu Beginn des Mutterschutzes, eigenständige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, Anspruch auf Krankengeld (bei pflichtversicherten Beschäftigten grundsätzlich gegeben).

Studentinnen, die familienversichert oder privat versichert sind und bei Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, können vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig höchstens 210 Euro erhalten.

Auch Auszubildende bekommen Mutterschaftsgeld, wenn sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Die Leistung entspricht dann dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Ausbildungsmonate.

Familienversicherte Schwangere, die nicht erwerbstätig sind, erhalten von der Krankenkasse kein Geld im Mutterschutz, da sie nicht selbst Mitglied der Krankenkasse sind.

Auch interessant:
Beckenbodentraining - Tipps und Übungen für den Alltag

Arbeitnehmerinnen, die zu Beginn des Mutterschutzes in Elternzeit sind, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Da Schwangere in Elternzeit allerdings nicht arbeiten, zahlt der Arbeitgeber keinen weiteren Zuschuss. Somit bleibt das Mutterschutzgeld auf den Anteil der Krankenkasse (derzeit 13 Euro pro Tag) beschränkt.

Für arbeitslose Schwangere, die bei Beginn des Mutterschutzes keiner Erwerbsarbeit nachgehen, ist entscheidend, ob sie ALG I oder ALG II (umgangssprachlich oft Hartz IV genannt) beziehen. Schwangere, die ALG I beziehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Es wird anteilig von der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit bezahlt. Arbeitslose Schwangere, die ALG II beziehen, erhalten weiterhin die Grundsicherungsleistung und zusätzlich einen sogenannten Mehrbedarf ab der 13. SSW. Derzeit liegt die Höhe des Mehrbedarfs bei 17 Prozent der individuell zustehenden Regelleistung.

Wie viel Mutterschaftsgeld wird bezahlt?

Wie viel Mama-Geld bezahlt wird, hängt von den bisherigen Einkünften ab. Denn das Mutterschaftsgeld entspricht in etwa dem Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Monate.

Es wird zum Teil von der Krankenkasse bezahlt und zum Teil vom Arbeitgeber bezuschusst. Aktuell zahlt die Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Die Differenz zu Deinem durchschnittlichen Verdienst wird von Deinem Arbeitgeber beglichen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet. Das ist in § 20 MuSchG geregelt. Beide Zahlungen zusammengenommen ergeben etwa das monatliche Nettogehalt. Wie viel das in der Realität ist, kannst Du ausrechnen. Im nächsten Punkt kannst Du nachlesen, wie das geht.

Mutterschaftsgeld berechnen – so geht’s!

Um die Höhe vom Mutterschaftsgeld zu berechnen, hilft ein Blick auf den Lohn- beziehungsweise Gehaltszettel. Maßgeblich ist, wie viel das Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes beträgt. Einmalige Zahlung in dieser Zeit (zum Beispiel: Nachzahlungen, Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld etc.) werden nicht berücksichtigt.

Wer mehr als 390 Euro im Monat verdient (entspricht durchschnittlich mehr als 13 Euro netto pro Tag), bekommt neben den maximal 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse die Differenz als Zuschuss vom Arbeitgeber bezahlt.

Im Regelfall ist der Zuschuss des Arbeitgebers der größere Anteil (wie viel genau Dein Arbeitgeber zahlen muss, kannst Du ausrechnen). Wer weniger als 390 Euro netto im Monat verdient, erhält kein Geld vom Arbeitgeber und auch von der Krankenkasse ein entsprechend geringeres Mutterschaftsgeld.

Hier ein Beispiel: Anna hat nur noch acht Wochen bis zum errechneten Geburtstermin. Die Schwangere will herausfinden, wie viel Mutterschaftsgeld sie bekommen wird. Dafür schaut sie auf ihre Gehaltszettel aus den letzten drei voll abgerechneten Monaten.

Auch interessant:
Haftpflichtversicherung - lohnt sie sich für deine Familie? 

Wie viel Anna in dieser Zeit verdient hat, beeinflusst, wie viel Mama-Geld sie in den nächsten Monaten erhalten wird. Im letzten Vierteljahr lag Annas Verdienst bei brutto 2.750 Euro. Das Nettogehalt (also das Gehalt nach Abzügen) betrug 1.776 Euro.

Das Nettogehalt rechnet Anna auf den Kalendertag um: 59,20 Euro hat sie pro Tag verdient. Um herauszufinden, wie viel sie pro Tag einnimmt, hat sie folgende Rechnung benutzt: 1.776 x 3 / 90 = 59,20.

Den Betrag von 59,20 Euro pro Tag erhält Anna auch im Mutterschutz in Form von Mama-Geld. 13 Euro davon übernimmt die Krankenkasse, den Rest in Höhe von 46,20 Euro (= 59,20 -13 Euro) muss ihr Arbeitgeber als Zuschuss zahlen.

Mutterschaftsgeld beantragen: Wie beantragt man Mutterschutzgeld?

Mutterschaftsgeld bekommst Du nicht automatisch, es muss beantragt werden. Jeweils bei Deinem Arbeitgeber und bei Deiner Krankenkasse (oder beim Bundesversicherungsamt) musst Du dazu einen Antrag stellen. So gehst Du vor, um Mutterschaftsgeld zu beantragen:

Schritt 1:

Lass Dir von Deinem Arzt oder Deiner Hebamme ein sogenanntes Zeugnis über den errechneten Geburtstermin ausstellen. Das erhältst Du kostenfrei in zweifacher Ausfertigung (einmal für die Krankenkasse und einmal für Deinen Arbeitgeber).

Schritt 2

Ergänze die Ausfertigung für die Krankenkasse mit Deinen persönlichen Angaben (Angaben zu Deinem Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis, Kontoverbindung) und unterschreibe das Dokument.

Schritt 3

Reiche das Zeugnis bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse kontaktiert dann Deinen Arbeitgeber und fordert Informationen zu Deinem Gehalt an. Sobald die Krankenkasse die Infos hat, zahlt sie Dir regelmäßig einen Vorschuss aufs Mama-Geld aus.

Schritt 4

Reiche das zweite Zeugnis bei Deinem Arbeitgeber ein, um den Arbeitgeberzuschuss zu beantragen. Du erhältst den Zuschuss normalerweise zum gleichen Zeitpunkt wie Dein bisheriges monatliches Gehalt.

Schritt 5

Von Deiner Krankenkasse erhältst Du eine Erklärung für die Zahlung von Mutterschaftsgeld. Diese musst Du zusammen mit der Geburtsurkunde Deines Kindes nach der Geburt wieder bei Ihrer Krankenkasse einreichen, damit sie Dir das ausstehende Geld überweist!

Option Bundesversicherungsamt: Um das reduzierte Mutterschaftsgeld zu beantragen, musst Du einen Antrag des Amtes ausfüllen und einreichen. Das geht online oder in Papierform. Den Antrag findest Du hier online.

Tipp: Mach Dich frühzeitig mit den Formalitäten vertraut, dann läuft der Übergang vom Gehalt zum Mama-Geld ohne Verzögerung!

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Schutzfristen gezahlt. Sie beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, umfassen den Entbindungstag und laufen nach der Entbindung noch acht weitere Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie wenn das Kind eine Behinderung aufweist sogar zwölf Wochen).

Auch interessant:
Wissenswertes zum Thema Mutterschaftsgeld

Bei einer Frühgeburt gilt zudem: Wird das Kind vor der üblichen Schutzfrist von sechs Wochen geboren, fängt der Mutterschutz direkt am tatsächlichen Geburtstermin an und für jeden zusätzlichen Tag wird auch zusätzliches Mutterschaftsgeld gezahlt (vgl. § 24i Abs. 3 SGB V).

Wichtig zu wissen: Wer trotz Mutterschutzfrist arbeitet, erhält kein Mutterschaftsgeld, sondern das reguläre Gehalt (siehe § 24i Abs. 4 SGB V). Auch bei einer stundenweisen oder anteiligen Tätigkeit wird das Mutterschutzgeld entsprechend gekürzt.

Wird Mutterschaftsgeld mit Elterngeld verrechnet?

Ja, reguläres Mutterschaftsgeld wird vollständig auf das Elterngeld angerechnet, so ist es in § 3 Abs. 1 BEEG geregelt. Damit bekommst Du für alle Tage, an denen Du reguläres Mama-Geld erhältst kein Elterngeld. Das lässt sich allerdings verhindern, indem Du Elterngeld erst nach Ende der Mutterschutzfrist beantragst!

Falls Du während der Elternzeit erneut schwanger wirst, solltest Du Deinem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Du die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist vorzeitig beenden willst (siehe § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG).

Alternativ kannst Du die Elternzeit unterbrechen und die Restzeit an die neue Elternzeit anhängen – vorausgesetzt, Dein Arbeitgeber stimmt zu. Bei beiden Varianten erhältst Du den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld.

Das reduzierte Mutterschaftsgeld (derzeit einmalig maximal 210 Euro), wird hingegen nicht auf das Elterngeld angerechnet!

Wird Mutterschaftsgeld versteuert?

Nein, weder die Leistungen der Krankenkasse, noch die Leistungen des Arbeitgebers sind zu versteuern. Allerdings werden sie beim sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt, der zur Berechnung des Steuersatzes dient. Dadurch steigt der Steuersatz geringfügig.

Aber nicht nur die Steuern entfallen, für die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind während des Mutterschutzes ebenfalls keine Beiträge zu entrichten, sofern Du keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte hast.

Bekommt man Mutterschaftsgeld, obwohl man arbeitslos ist?

Arbeitslose Schwangere, die Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen oder sich in einer beruflichen Umschulung oder Weiterbildung befinden, während derer sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Insgesamt wird die gleiche Summe (Höhe des Arbeitslosengeldes) wie bisher gezahlt, nur eben zum Teil von der Agentur für Arbeit und zum Teil von der Krankenkasse.

Arbeitslose Schwangere, die ALG II (sogenanntes Hartz IV) beziehen, erhalten kein Geld von der Krankenkasse, sondern nur vom zuständigen Jobcenter. Zusätzlich zur individuellen Regelleistung wird ein Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche gezahlt, der sich derzeit auf 17 Prozent der individuellen Regelleistung beläuft.

Die besten Produkte für dich und dein Baby.

Babyphone

Mit einem Babyphone kannst Du Deine Zeit flexibel nutzen, nachts beruhigt schlafen und weißt trotzdem jederzeit, dass es Deinem Baby gut geht.

Stillkissen

Ein gutes Stillkissen hat einige Vorteile, denn es hilft Dir nicht nur beim Stillen, sondern auch beim Einschlafen und eignet sich auch als Nestche.

Wickeltaschen

Eine Wickeltasche bietet Dir viel Stauraum, damit Du auch unterwegs alles Dabei hast, was Du für Dein Baby brauchst – von der Wickelauflage bis hin zum Fläschchen.

Pucksack

Ein Pucksack gibt Deinem Baby das Gefühl von Geborgenheit, wie im Mutterleib, und unterstützt so einen ruhigen und erholsamen Schlaf.

Fahrradanhänger

Fahrradanhänger können in Kombination mit einer Babyschale schon kurze Zeit nach der Geburt benutzt werden. Sie sind nicht nur sicherer als Kindersitze sondern auch komfortabler.

Laufstall

Ein Laufgitter kann im Alltag sehr praktisch sein! Welches Modell passend zu Deinen Bedürfnissen ist, kannst Du in meinem Ratgeber nachlesen.

Babybett

Das erste Bett begleitet dein Kind Jahre lang. Zum Glück gibt es Betten, die mit deinem Kind mitwachsen. Ich habe mich für Dich auf die Suche nach den 5 besten Babybetten gemacht.

Kinderwagen

Ein Kinderwagen ist eine lohnenswerte Anschaffung. Doch gibt es die verschiedensten Modelle auf dem Markt. Finde heraus, welcher der richtig.

Heizstrahler

Heizstrahler spenden deinem Kind die nötige Wärme, wenn es beim Wickeln, oder nach dem Baden friert.

Beistellbett

Beistellbetten sind sehr praktisch und bieten sowohl Mutter als auch Baby jede Menge Vorteile, denn für Babys ist es vor allem in den ersten Lebensmonaten beruhigend neben den Eltern schlafen zu können.

Schreibe einen Kommentar