Schwangerschaftsabbruch: Wenn Frauen sich gegen Ihr Kind entscheiden

Ein positiver Schwangerschaftstest. Nicht jede Frau freut sich darüber. Ein Kind passt gerade nicht in die Lebensplanung, die Beziehung zum Vater ist nicht gegeben – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb sich Frauen gegen ihr Kind entscheiden.

Schwangerschaftsabbruch: Genau geregelt

In Deutschland muss eine Frau, wenn sie ihre Schwangerschaft abbrechen will, eine Beratung in Anspruch nehmen. Desweiteren muss sie sich noch innerhalb der ersten zwölf Wochen befinden. Ihre Beweggründe für eine Abtreibung, braucht sie nicht anzugeben.

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung muss in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgen. Diese ist erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt. Frauen dürfen frühestens drei Tage nach einem solchen Gespräch abtreiben. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit.

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Wer trägt die Kosten?

Im Falle einer Vergewaltigung, oder bei einer Lebensgefahr durch die Schwangerschaft, trägt die Krankenkasse die Kosten. Diese werden übrigens auch übernommen, wenn die Frau sie nicht tragen kann.

Schwangerschaftsabbruch: Methoden

Grundsätzlich gibt es zwei Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch. Eine operative und eine medikamentöse. Der operative Eingriff kann unter örtlicher Betäubung, oder in Vollnarkose stattfinden. Manche Frauen erleben den Eingriff lieber bewusst, um ihn später besser verarbeiten zu können.

Die Absaugmethode (5. bis 12. Schwangerschaftswoche)

Dies ist die gängigste Methode. Der Gebärmutterhals wird mit einem Metallstäbchen so weit aufgedehnt, dass ein Schlauch in die Gebärmutter eingeführt werden kann. Über diesen wird dann der Fötus und die Plazenta abgesaugt. Der Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten und erfolgt ambulant.
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Die Ausschabung

Die lange Zeit weit verbreitete Ausschabung, wird allmählich durch die Absaugmethode ersetzt. Wenn jedoch eine Absaugung nicht erfolgreich war, kommt es oft noch zu einer Ausschabung.

Hierbei wird der Gebärmutterhals ebenfalls geweitet und mit einem stumpfen Löffel die obere, sowie die innere Schicht der Gebärmutter entfernt – also das Emybronalgewebe. Dieser Eingriff erfolgt in Vollnarkose und dauert etwa 15 Minuten.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch (bis zur 9. Schwangerschaftswoche)

Der medikamentöse Abbruch, erfolgt in der Regel durch ein künstliches Hormon. Dieses bewirkt, dass sich die Schleimhaut der Gebärmutter ablöst. Es kommt zu einer Blutung: Die Plazenta löst sich und der Embro wird ausgetoßen.

Dieser Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 9. Woche erlaubt, weil danach die Gefahr besteht, dass der Abbruch nicht mehr funktioniert.

Der Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche

Nach der zwölften Schwangerschaftswoche, darf nur abgetrieben werden, wenn diese Folge einer sexuellen Gewalttat ist, oder ein anderer schwerwiegener Grund vorliegt.

Welche Risiken gibt es?

Bei einem regelkonform durchgeführten Eingriff, bestehen nur geringe Risiken für die Frau. Infektionen und Nachblutungen sind möglich, aber gut behandelbar. Natürlich kann jeder Schwangerschaftsabbruch auch eine enorme psychische Belastung darstellen.

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Der psychische Aspekt

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es Frauen nach einer Abtreibung erstmal schlecht geht. Fakt ist: Trauer, Erleichterung, Niedergeschlagenheit, jedes Gefühl ist möglich. Langfristige psychische Folgen sind eher selten und treten meist auf, wenn eine Abtreibung unter äußerem Druck erfolgte.

Ihre Lebenssituation, die Klarheit über Ihre Entscheidung und der Verlauf des Eingriffes – alles kann Einfluss darauf haben, wie Sie das Erlebte verarbeiten.

Kann man nach einer Abtreibung erneut schwanger werden?

Ja, Sie können nach einer Abtreibung wieder schwanger werden. Mit Beendigung der Schwangerschaft beginnt Ihr Zyklus erneut.

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