Schwanger in der Probezeit – hier greift das Mutterschutzgesetz

"Du bist schwanger in der Probezeit, wo Du doch jetzt Deinen Traumjob bekommen hast. Bei der Bewerbung hast Du Dir große Mühe gegeben. Das Umfeld stimmt, da Dir die Arbeit und die Arbeitszeit gefallen und die Kollegen nett sind.

Die Sache hat nur einen Haken, da Dir der Arbeitgeber während der Probezeit jederzeit kündigen kann. Die gute Nachricht für Dich: Bist Du schwanger in der Probezeit, kann Dir der Arbeitgeber nicht kündigen.

Für Dich greift das Mutterschutzgesetz. Dieser Kündigungsschutz gilt in der Probezeit und auch noch vier Wochen nach der Entbindung.

Bist Du schwanger in der Probezeit und kündigt Dir der Arbeitgeber, ist die Kündigung gemäß Mutterschutzgesetz unwirksam.

Schwanger in der Probezeit – muss der Arbeitgeber informiert werden?

Du solltest Deinen Arbeitgeber informieren, wenn Du schwanger in der Probezeit bist. Gemäß § 15 Mutterschutzgesetz besteht eine Mitteilungspflicht für Schwangere. Das dient Deinem eigenen Schutz und Deiner Gesundheit in der Schwangerschaft , beispielsweise, wenn Du körperlich schwere Arbeit verrichtest.

Der richtige Zeitpunkt, den Arbeitgeber zu informieren, ist dann, wenn die Schwangerschaft tatsächlich bekannt ist. Du solltest dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den erwarteten Geburtstermin mitteilen.

Werden die Interessen des Arbeitgebers berührt, wenn Du während der Probezeit schwanger wirst und ihn nicht informierst, kann er Dich sogar schadenersatzpflichtig machen.

Das gilt, wenn

  • Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft greifen, beispielsweise Nachtarbeit
  • Bestimmte Gefahren am Arbeitsplatz bestehen, beispielsweise durch schweres Heben oder Gefahrenstoffe
  • Dein Arbeitsverhältnis eine Schlüsselposition ist, die eine längere Einarbeitungszeit einer Vertretungskraft erfordert.
Auch interessant:
Schwangerschaftsabbruch: Wenn Frauen sich gegen Ihr Kind entscheiden

Du musst keine Angst vor einer Kündigung während der Probezeit haben, wenn Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig informierst.

Die Mitteilung der Schwangerschaft ergibt sich allein schon aus den Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber.

Was Du dem Arbeitgeber mitteilen solltest

Bist Du schwanger während der Probezeit, solltest Du Deinem Arbeitgeber Deinen Mutterpass vorlegen, der Dir vom Frauenarzt oder von der Hebamme ausgestellt wurde.

Er informiert über den voraussichtlichen Geburtstermin. Dieser Geburtstermin ist die Grundlage für die Fristberechnung, ab wann Dich Dein Arbeitgeber vor der Entbindung freistellen muss und bis wann eine Freistellung nach der Entbindung erforderlich ist.

Kommt Dein Baby zu früh oder zu spät, müssen die Fristen entsprechend angepasst werden.

Schwanger was nun? Die Kündigung während der Probezeit

In § 17 Mutterschutzgesetz ist geregelt, dass Dir der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und mindestens vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen darf. Das gilt auch während der Probezeit.

Auch wenn Dir der Arbeitgeber eine Kündigung androht oder Dir mündlich ohne ein entsprechendes Schreiben die Kündigung ausspricht, gilt der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.

Für schwangere Frauen gilt ein Sonderkündigungsrecht auch während der Probezeit, das zur finanziellen Absicherung dient. Auch in den ersten Monaten nach der Entbindung sollen sich Frauen keine Sorgen um den Verlust des Arbeitsplatzes machen.

Die Kündigung ist nicht zulässig, wenn Du schwanger in der Probezeit bist. Hast Du die Kündigung erhalten, ist sie unwirksam.

Kündigung während der Probezeit erhalten – was tun?

Hat Dir der Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt und bist Du schwanger, solltest Du die Kündigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht entscheidet letztendlich, ob die Kündigung unwirksam ist.

Die Kündigungsschutzklage musst Du auch erheben, wenn Du schwanger in der Probezeit bist und das Mutterschutzgesetz greift. Um die Kündigungsschutzklage zu einzureichen, hast Du drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit.

Versäumst Du diese Frist, wird die Kündigung wirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du schwanger in der Probezeit bist.

Um die Kündigungsschutzklage einzureichen, solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kann Dich genau beraten und Deine Interessen vor dem Arbeitsrecht vertreten.

Tipp: Hast Du keine Rechtsschutzversicherung und reichen Deine finanziellen Mittel nicht aus, um den Anwalt zu bezahlen, solltest Du Prozesskostenbeihilfe beantragen. Frage am besten den Anwalt danach.

Kündigung während der Probezeit erhalten und nichts von der Schwangerschaft gewusst

Nun kann es passieren, dass Du die Kündigung während der Probezeit bekommst und noch gar nichts von Deiner Schwangerschaft gewusst hast. Eine Schwangerschaft in den ersten Wochen kannst Du nicht immer feststellen.

Auch interessant:
Beschäftigungsverbot Schwangerschaft - zum Schutz des ungeborenen Lebens

Auch in diesem Fall greift das Mutterschutzgesetz. Hast Du selbst nicht damit gerechnet, dass Du schwanger in der Probezeit wirst, kannst Du Dich auf Sonderregelungen berufen.

Du hast zwei Wochen Zeit, um den Arbeitgeber über Deine Schwangerschaft zu informieren. Du solltest ihm Deinen Mutterpass vorlegen.

Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Kündigung zurückzuziehen. Tut er das nicht, kannst Du die Kündigungsschutzklage einreichen.

Lässt Du die Frist von zwei Wochen verstreichen, wird die Kündigung wirksam.

Ausnahmen von der zweiwöchigen Frist

Schwanger was nun? Du hast die Kündigung während der Probezeit erhalten und selbst noch gar nicht gewusst, dass Du schwanger bist? I

n diesem Fall gilt eine Ausnahme. Auch dann, wenn die zweiwöchige Frist bereits verstrichen ist, kannst Du Deinen Arbeitgeber noch informieren, sobald Dir Deine Schwangerschaft bekannt ist.

Eine Ausnahme von der zweiwöchigen Frist gilt auch dann, wenn Du die Kündigung während der Probezeit erhalten hast und keine Kenntnis vom Zugang der Kündigung hattest.

Das ist bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub möglich. Ein Urlaub in der Probezeit ist jedoch eher eine Ausnahme.

Du solltest dem Arbeitgeber auch in diesem Fall Deinen Mutterpass vorlegen.

Kündigungsschutz auch bei einer Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt ist für junge Eltern schlimm genug. Um die Situation nicht noch schlimmer zu machen, greift der Kündigungsschutz in der Probezeit auch bei einer Fehlgeburt.

Voraussetzung dafür ist, dass die Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche eintritt.

Der Kündigungsschutz während der Probezeit gilt noch vier Monate nach dem Eintritt der Fehlgeburt.

Besonderer Kündigungsschutz während der Elternzeit

Im Anschluss an die Entbindung kannst Du bis zu 24 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Auch in der Elternzeit darf Dir der Arbeitgeber nicht kündigen.

Während der Elternzeit besteht Dein Arbeitsverhältnis weiter, auch wenn die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses ruhen. Wichtig ist, dass Du die Elternzeit mindestens acht Wochen vor Beginn anmeldest.

Auch interessant:
Sorgerecht | Sorgepflicht - wird es für Väter leichter?

Bereits acht Wochen vor Beginn der Elternzeit besteht Kündigungsschutz in der Probezeit. Der Kündigungsschutz für Mütter gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit.

Das gilt auch während der Probezeit. Auch hier gelten jedoch Ausnahmen, genau wie dann, wenn Du schwanger in der Probezeit bist. Nach dem Ende der Elternzeit kann Dir der Arbeitgeber kündigen.

Schwanger in der Probezeit? Ausnahmen beim Kündigungsschutz

Das Mutterschutzgesetz sieht einige Ausnahmen vor, wenn Du schwanger in der Probezeit bist und dennoch die Kündigung während der Probezeit durch den Arbeitgeber möglich ist.

Die Kündigung darf nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder mit dem Zustand nach der Entbindung bzw. Fehlgeburt stehen. Als Ausnahmen gelten:

  • Stilllegung des Betriebes
  • Insolvenz des Arbeitnehmers
  • Verhaltensbedingte Gründe seitens der Arbeitnehmerin, beispielsweise unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit oder Diebstahl im Unternehmen.

In allen diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Genehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt einholen. Die betriebsbedingte Kündigung während der Probezeit in der Schwangerschaft bedarf der Schriftform.

Sie muss den genehmigten und zulässigen Grund der Entlassung enthalten. Du kannst auch dann versuchen, mit der Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Kündigung während der Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis

Ist Dein Arbeitsverhältnis befristet, kann Dir der Arbeitgeber auch dann nicht kündigen, wenn Du schwanger in der Probezeit bist.

Die Befristung ist auch beim Kündigungsschutz während der Schwangerschaft wirksam. Läuft der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft aus, endet er regulär, so, als wenn Du nicht schwanger gewesen wärst.

Endet der Arbeitsvertrag während der Probezeit, muss Dich der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsvertrages beschäftigen. Du kannst jedoch eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn die Befristung erst nach der Entbindung endet.

Endet der Arbeitsvertrag beispielsweise sechs Monate nach der Entbindung, greift der Kündigungsschutz vier Monate nach der Entbindung. Für die übrigen zwei Monate greift er dann nicht mehr.

Wenn Du selbst während Probezeit und Schwangerschaft kündigst

In der Probezeit kannst Du jederzeit selbst kündigen, wenn Du mit dem Arbeitsverhältnis unzufrieden bist. Eine Schwangerschaft in der Probezeit spielt dabei keine Rolle.

Kündigst Du selbst, musst Du Dich nicht an die Regelungen im Mutterschutzgesetz halten. Sie gelten nur für den Arbeitgeber.

Kündigen kannst Du auch, wenn der Arbeitgeber die Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde verletzt hat.

Auch interessant:
Vaterschaftstest

Kündigung während Probezeit in der Ausbildung

Wirst Du schwanger während der Probezeit und bist Du noch in der Ausbildung, gilt ebenfalls Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz.

Das ist genauso der Fall wie bei Arbeitnehmerinnen, die bereits die Ausbildung abgeschlossen haben und schwanger in der Probezeit werden.

Bist Du während der Ausbildung schwanger und befindest Du Dich noch in der Probezeit, hast Du in einem größeren Betrieb oder im öffentlichen Dienst verschiedene Möglichkeiten.

An diese Institutionen kannst Du Dich wenden:

  • Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Betriebs- oder Personalrat
  • Zuständige Gewerkschaft

Dort bekommst Du Hilfe bei der Kündigungsschutzklage. Kannst Du aufgrund des Vorfalls nicht mehr im Betrieb bleiben, da das für Dich ungünstig ist, kannst Du dich an die IHK oder die Handwerkskammer wenden.

Die Ausbildungsberater helfen Dir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz.

Wenn Du bereits bei der Bewerbung schwanger bist

Eine Schwangerschaft ist kein Grund, sich nicht zu bewerben, auch wenn die meisten Arbeitgeber keine schwangere Frau einstellen möchten.

Der Arbeitgeber muss mindestens 14 Wochen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen. Während der Zeit fällt die Arbeitnehmerin aus.

Bei einer Elternzeit verlängert sich die Lohn- oder Gehaltszahlung. Arbeitgeber dürfen schwangere Bewerberinnen nicht ablehnen. Sie bringen für die Ablehnung jedoch oft schwammige Gründe vor.

Auch wenn Du bei der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch nicht lügen solltest: Bei einer Schwangerschaft ist die Lüge erlaubt. So kannst Du Dich vor einer Diskriminierung wegen Schwangerschaft schützen.

Eine Kündigung während der Probezeit ist auch in diesem Fall unwirksam. Du solltest Deinen Arbeitgeber bei Antritt des Arbeitsverhältnisses jedoch rechtzeitig über die Schwangerschaft informieren.

Das muss ja nicht gleich bei der Schwangerschaft erste Wochen sein.

Schwanger in der Probezeit: Fazit

Bist Du schwanger in der Probezeit, gilt für Dich Kündigungsschutz gemäß Mutterschutzgesetz. Kündigt Dir der Arbeitgeber, ist die Kündigung nicht wirksam.

Nur mit wenigen Ausnahmen, aus betriebs- oder verhaltensbedingten Gründen, darf Dir der Arbeitgeber kündigen. Er muss dann eine Genehmigung einholen.

Die Kündigung darf nur schriftlich erfolgen. Liegen solche Gründe nicht vor und bekommst Du die Kündigung in der Probezeit, kannst Du die Kündigungsschutzklage einreichen.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet der Arbeitsvertrag auch bei einer Schwangerschaft mit der Befristung.

Die besten Produkte für dich und dein Baby.

Babyphone

Mit einem Babyphone kannst Du Deine Zeit flexibel nutzen, nachts beruhigt schlafen und weißt trotzdem jederzeit, dass es Deinem Baby gut geht.

Stillkissen

Ein gutes Stillkissen hat einige Vorteile, denn es hilft Dir nicht nur beim Stillen, sondern auch beim Einschlafen und eignet sich auch als Nestche.

Wickeltaschen

Eine Wickeltasche bietet Dir viel Stauraum, damit Du auch unterwegs alles Dabei hast, was Du für Dein Baby brauchst – von der Wickelauflage bis hin zum Fläschchen.

Pucksack

Ein Pucksack gibt Deinem Baby das Gefühl von Geborgenheit, wie im Mutterleib, und unterstützt so einen ruhigen und erholsamen Schlaf.

Fahrradanhänger

Fahrradanhänger können in Kombination mit einer Babyschale schon kurze Zeit nach der Geburt benutzt werden. Sie sind nicht nur sicherer als Kindersitze sondern auch komfortabler.

Laufstall

Ein Laufgitter kann im Alltag sehr praktisch sein! Welches Modell passend zu Deinen Bedürfnissen ist, kannst Du in meinem Ratgeber nachlesen.

Babybett

Das erste Bett begleitet dein Kind Jahre lang. Zum Glück gibt es Betten, die mit deinem Kind mitwachsen. Ich habe mich für Dich auf die Suche nach den 5 besten Babybetten gemacht.

Kinderwagen

Ein Kinderwagen ist eine lohnenswerte Anschaffung. Doch gibt es die verschiedensten Modelle auf dem Markt. Finde heraus, welcher der richtig.

Heizstrahler

Heizstrahler spenden deinem Kind die nötige Wärme, wenn es beim Wickeln, oder nach dem Baden friert.

Beistellbett

Beistellbetten sind sehr praktisch und bieten sowohl Mutter als auch Baby jede Menge Vorteile, denn für Babys ist es vor allem in den ersten Lebensmonaten beruhigend neben den Eltern schlafen zu können.

Schreibe einen Kommentar