Pflegekind aufnehmen – Eltern auf Zeit

Unerfüllter Kinderwunsch – was jetzt? Fast ein Achtel aller Paare wünscht sich ein Kind, doch es will einfach nicht klappen. Die Ursache kann dabei medizinischer, psychischer oder hormoneller Natur sein. Häufig liegt es an einer zeitweisen Störung der Fruchtbarkeit, etwa durch übermäßigen Konsum von Nikotin oder Alkohol, exzessivem Sport oder sehr starkem Unter- bzw. Übergewicht. Dass die Fruchtbarkeit mit dem Alter stark gehemmt wird, ist ebenfalls ein Faktor, der oft unterschätzt wird. Aber natürlich gibt es auch Personen, die vollständig unfruchtbar sind.

Wenn Du Dir vorstellen kannst, einem Kind aus einer anderen Familie ein Zuhause bieten zu können, ist das durchaus eine Möglichkeit, der Kinderlosigkeit zu entkommen. Es gibt sehr viele Kinder, die ein neues, besseres Zuhause suchen. Du kannst beispielsweise eine Adoption in Betracht ziehen oder ein Pflegekind aufnehmen. Wenn Du ein Pflegekind aufnehmen möchtest, bist Du sozusagen „Eltern auf Zeit“. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Adoptiv- und einem Pflegekind?

Viele noch unerfahrene Paare, die ein Kind zu sich holen möchten, äußern diesen Wunsch in etwa so: „Wir möchten ein Kind adoptieren oder in Pflege nehmen.“ – Dabei gibt es zwischen einem Pflegeverhältnis und einer Adoption gewaltige Unterschiede. Das zeigt sich besonders in rechtlichen Gegebenheiten.

Adoption 

Bei einer Adoption gehört das Adoptivkind auch gesetzlich zu Dir- wie ein Kind biologischer Abstammung. Das heißt, Du übernimmst alle Rechte und Pflichten der natürlichen Eltern. Das Kind trägt Deinen Nachnamen und wird auf Dauer zu einem Teil Deiner Familie.  Neben Anspruch auf staatliche Transferzahlungen (zum Beispiel Kindergeld) werden Dir drei Jahren Elternzeit gewährt. Kommt es zum Tod der Adoptiveltern, wird bei der gesetzlichen Erbfolge nicht zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern unterschieden. Liegt also kein Testament vor, so steht das Kind am Anfang der Erbschaftsfolge. Solltest Du mit dem Gedanken einer Adoption spielen, dann schaue in unserem Artikel zum Thema „Ist Adoption das Richtige für Sie?“ vorbei.

Pflege 

Wenn Du ein Pflegekind aufnehmen möchtest, wird das Pflegekind rechtlich gesehen nicht zu Deinem gesetzlichen Kind. Die Pflegeeltern kooperieren in dem Fall mit den gesetzlichen Eltern des Kindes, etwa wenn es wichtige Entscheidungen zu treffen gibt. Der Kontakt ist jedoch normalerweise auf Organisatorisches beschränkt. Und auch falls die leiblichen Eltern ihr Kind wieder zu sich holen möchten, ist das unter einigen Bedingungen möglich. Die Pflegeeltern nehmen das Kind also nur auf Zeit bei sich auf. Es behält in diesem Fall auch seinen Geburtsnamen. Du kannst genauso wie bei einer Adoption Elternzeit nehmen, aber bekommst kein Elterngeld. Denn das Elterngeld wird durch Pflegegeld ersetzt. Im Falle eines Todes der Pflegeeltern beziehungsweise innerhalb der Pflegefamilie muss im Testament niedergeschrieben werden, ob und was das Pflegekind erben soll. Ohne diese Nennung wäre es sonst nicht erbberechtigt.

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Vorteile bei einer Pflegekind Aufnahme

Bei der Aufnahme eines Pflegekindes, sind die Auswahlkriterien nicht ganz so selektiv wie bei einer Adoption. Das Verfahren ist nicht so langwierig und führt schneller zu einer erfolgreichen Vermittlung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Pflegeeltern die Voraussetzungen in einem Pflegekind Verfahren erfüllen, ist verhältnismäßig hoch. Zum einen ist die Zahl der Mitbewerber um ein Pflegekind geringer als bei einer Adoption, zum anderen wird dabei Ihr Privatleben nicht ganz und gar durchleuchtet und geprüft. Dieses Vorgehen ist sehr zeitintensiv und zehrt oftmals an den Nerven der werdenden Adoptiveltern. 

Ein weiterer Vorteil einer Pflegekind Aufnahme ist, dass auch ältere Kinder in Pflege genommen werden können. Nicht nur Säuglinge oder Kleinkinder suchen ein neues Zuhause. Bei einem Pflegekind können Sie beim zuständigen Jugendamt Wünsche bezüglich des Alters angeben. Diese werden soweit es geht berücksichtigt. Du solltest dir aber im Klaren sein, dass Ihnen letztlich auch ein Kind vom Jugendamt zugeteilt werden kann, das nicht das Wunschalter hat.

Außerdem spielt die finanzielle Unterstützung für viele Pflegefamilien eine große Rolle. Die Pflegeeltern erhalten bei einer Vollzeitpflege monatliche Pflegegeldleistungen. Diese orientieren sich am Alter des Kindes und betragen beispielsweise im Alter von null bis sechs Jahre insgesamt rund 745 Euro monatlich, im Alter von sechs bis zwölf Jahre 846 Euro pro Monat und im Alter von zwölf bis 18 monatlich 913 Euro. Dazu kommen im Einzelfall eventuell noch Beihilfen und Zuschüsse, zum Beispiel für die Kosten von Klassenfahrten, Urlaubs -und Ferienreisen oder die Erstausstattung.

Welche Voraussetzungen müssen die Pflegeeltern erfüllen?

Eine untergeordnete Rolle spielt dabei die Familienform. So können sich Wohngemeinschaften, Alleinerziehende und heterosexuelle sowie homosexuelle Paare bewerben. Es ist auch nicht ausschlaggebend, ob sie besonders viel Gehalt verdienen, als was sie arbeiten oder ob Sie verheiratet sind. Die wichtigste Bedingung, wenn Du ein Pflegekind aufnehmen möchtest, ist sowohl eine emotionale als auch finanzielle Stabilität. Wenn Du mehrere Pflegekinder gleichzeitig aufnehmen möchtest, damit diese gemeinsam Anschluss finden, solltest Du eins bedenken: Das jüngste Kind der Familie sollte bestenfalls älter als zwei Jahre sein. 

Finanzielle Absicherung

Du solltest in finanziell gesicherten Verhältnissen leben und bereit sein, einen Teil des Einkommens für das Kind aufzuwenden, um optimale Lebensverhältnisse bieten zu können. Zwar werdet Ihr vom Jugendamt in Form von Pflegegeld und im Einzelfall weiteren Beihilfen bezuschusst, allerdings ist dieser Betrag insbesondere für die Kosten bezüglich des Unterhalts gedacht. Zudem ist zu beachten, dass die Wohnung bzw. das Haus ausreichend Wohnraum bereitstellt, damit das Kind auch seinen eigenen Rückzugsort hat. Weitere Pflegeeltern-Voraussetzungen sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitsattest. Des weiteren gilt für die Aufnahme von einem Pflegekind ein Mindestalter von 25 Jahren.

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Hohe Belastbarkeit

Eine weitere Anforderung ist Geduld, Stressresistenz und Belastbarkeit, weil es sich oft um Kinder mit Leidensgeschichte handelt. In schweren Fällen wurden diese sogar vernachlässigt, geschlagen oder haben häusliche Gewalt erlebt. Weitere Beispiele für die oft schwere Vergangenheit der Pflegkinder sind Drogenprobleme, Krankheiten oder die finanzielle Not der leiblichen Eltern. Ebenfalls wird ein Kind manchmal zur Pflege freigegeben, wenn einer der Elternteile unbekannt oder nicht da ist. Die richtige Portion Mut, Idealismus und Verantwortungsbewusstsein darf deshalb von Seiten der Pflegeeltern auch nicht fehlen.

Des weiteren ist die Erziehung nie leicht und bringt eine Menge an Herausforderungen mit sich. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es ein leibliches, adoptiertes oder Pflegekind ist. Wichtig ist, dass das Pflegekind so akzeptiert wird wie es ist. Viele haben sich ein bestimmtes Verhalten angeeignet, um mit ihrer Vergangenheit umgehen zu können. In so einem Fall muss auf das Kind intensiv eingegangen werden, da es besonders auf die Hilfe der Pflegefamilie angewiesen ist.

Nachdem Du ein Pflegekind aufgenommen hast, wird es vermutlich in der ersten Zeit niemanden so richtig an sich heran lassen. In dieser Zeit solltest Du besonders einfühlsam und geduldig sein. Andere Kinder werden in den Pflegeeltern sehr schnell eine Bezugsperson finden und manche klammern demzufolge sehr stark. Jedes Kind ist individuell und es ist wichtig, das Kind nie aufzugeben, egal welche Phase der Entwicklung es gerade durchläuft. Macht Euch also bereits bevor Ihr ein Pflegekind aufnehmt klar, wo Deine Stärken und wo Deine Grenzen liegen. Am besten durchdenken Du schon im Vorfeld mögliche Probleme, die mit dem Pflegekind auftreten können. So bist Du in der Lage, diese später so früh wie möglich zu erkennen, realistisch einzuschätzen und eine passende Lösung zu finden.

Ein Pflegekind aufnehmen – Das Bewerbungsverfahren

Erste Schritte

Solltest Du Interesse daran haben, ein Pflegekind aufzunehmen, dann ist ein erster möglicher Schritt eine Informationsveranstaltung des Jugendamtes oder der Kontakt mit anderen Pflegeeltern. Allgemein ist das örtliche Jugendamt ein erster Ansprechpartner und Vermittler.

Nachdem Du Dich für ein Pflegekind entschieden hast, müsst Du Dich bewerben. Ein solches Bewerbungsverfahren zieht sich in der Regel je nach Träger über einige Monate. Neben dem Ausfüllen und Einreichen von diversen Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel eine Verdienstbescheinigung) sowie Fragebögen, erwarten Dich Vorbereitungsseminare und Gespräche mit Fachkräften. Auch ein Besuch bei Dir Zuhause von einem Mitarbeiter des Jugendamtes soll sicherstellen, dass Du dem Pflegekind ein gutes Umfeld bieten können. Während des Bewerbungsverfahrens wird von Dir viel Offenheit im Bereich Familienleben, Weltanschauung, Lebensplanung, Kindheit und Erziehungszielen verlangt. 

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Die Beweggründe der Pflegeeltern

Von großer Bedeutung im Eignungsfeststellungverfahren ist das Motiv der Pflegeeltern. Warum möchtest Du ein Pflegekind aufnehmen? Warum bist genau Du die richtige Person? Wenn Du ein Pflegekind aufnehmen willst, damit Dein leibliches Kind ein Geschwisterchen hat oder aufgrund von finanzieller Vorteile durch staatliche Transferzahlungen oder vielleicht weil Du Dich dadurch eine engere Bindung zu Deinem Partner erhoffst – dann wird Dir vermutlich kein Pflegekind zugeteilt. Das Wohlergehen des Pflegekindes muss bei dieser Entscheidung im Vordergrund stehen!

Wenn Ihr als Pflegeeltern in Frage kommen – wie geht es weiter?

Nachdem Du das Verfahren erfolgreich durchlaufen hast und feststeht, dass Ihr als potentielle Pflegeeltern akzeptiert werden, wird das Jugendamt auf Sie zukommen sobald ein Pflegekind für Sie infrage steht. Bevor jedoch eine Entscheidung für oder gegen das jeweilige Kind getroffen werden muss, erhalten Sie ausreichen Informationen über das Kind, dessen leibliche Eltern, seine Vorgeschichte sowie gegebenenfalls Auffälligkeiten im Verhalten. Bis Sie sich endgültig  für diese neue Herausforderung entscheiden, können manchmal Wochen vergehen. Denn Sie können sich im konkreten Fall durchaus auch gegen das Pflegeverhältnis entscheiden. Schließlich soll während der Pflege ein gutes Verhältnis zwischen Ihnen und dem Pflegekind entstehen. Nicht nur das Kind muss sich im dem Pflegeverhältnis wohlfühlen – die Pflegeeltern müssen sich die Pflege im jeweiligen Fall auch zutrauen. Nachdem einem Pflegeverhältnis zugestimmt wurde, sind Mitarbeiter des Jugendamtes auch nach der Vermittlung zur Unterstützung oder Beratung an Ihrer Seite.

Wie gestaltet sich das Pflegeverhältnis?

Bereitschaftspflege

Das Kind wird nur für einen kurzen Zeitraum in eine Pflegefamilie gegeben. Die Dauer des Pflegeverhältnisses beschränkt sich maximal auf ein Vierteljahr. Der Grund für die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist eine akute Notsituation, die das Kindeswohl gefährdet. Das kann zum Beispiel bei häusslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Unterversorgung, Drogenabhängigkeit bzw. Suchtproblemen der leiblichen Eltern oder Vernachlässigung der Fall sein. Während das Kind also von seiner leiblichen Familie getrennt in einem sicheren familiärem Umfeld lebt, wird das weitere Vorgehen abgeklärt. Kommt das Kind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück? Wird es in Vollzeitpflege untergebracht werden? Gibt es Verwandte oder Bekannte bei denen es langfristig unterkommen kann? Die Bereitschaftspflege ist also eine Übergangslösung.

Vollzeitpflege

Dieses Pflegeverhältnis soll langfristig bestehen. Das Kind wohnt oft mehrere Jahre bei einer Pflegefamilie und lebt mit dieser Tag und Nacht unter einem Dach. Das Pflegeverhältnis bleibt dann in der Regel bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes bestehen. Die Erziehung und Betreuung liegt jetzt auf langer Sicht bei den Pflegeeltern. So soll sichergestellt werden, dass das Kind in stabilen Familienverhältnissen aufwachsen kann und sich eine Bindung zu den Eltern aufbaut. Alles rund um die Eltern-Kind Beziehung finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Die Eltern-Kind-Beziehung: Bindung, Vertrauen und Rückhalt“

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Das sollten Du unbedingt Bedenken

Wenn Du ein Pflegekind aufnimmst, muss vorab zwingend abgeklärt werden, ob die ganze Familie mit einem Pflegeverhältnis einverstanden ist und vollkommen dahinter steht. Besonders eigene leibliche Kinder bzw. Kinder, die schon lange Zeit ein Teil der Familie sind, könnten mit Eifersucht auf das neue Familienmitglied reagieren. Besonders, weil dieses in der Anfangszeit viel Aufmerksamkeit braucht. Voraussetzungen für ein gelungenes Pflegeverhältnis sind viel Liebe, Unterstützung, Toleranz, Geduld, Sicherheit und Verständnis. 

Die Pflegekinder können oftmals (besonders in jungen Jahren) noch nicht ganz nachvollziehen, warum sie von Ihren leiblichen Eltern getrennt wurden. Unter Umständen wird das Pflegekind Schuldgefühle, Unsicherheit oder Hilflosigkeit entwickeln. Zudem kann die Tatsache, dass es ab dem Zeitpunkt der Pflege zwei Familien hat – eine Pflegefamilie und seine Herkunftsfamilie dazu beitragen. Mit viel Feingefühl muss dem Kind vermittelt werden, dass es sich nicht zwischen seinen beiden Familien hin- und hergerissen fühlen muss. 

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass das Pflegekind womöglich seine leiblichen Eltern vermissen wird. Selbst wenn es schlechte Erfahrungen im Elternhaus machen musste, bleibt die besondere Verbindung zu den Erzeugern in vielen Fällen erhalten. Der Kontakt zu den biologischen Eltern sollte meistens (je nach Einzelfall) bestehen bleiben und ist durchaus erwünscht. Denn eine spätere Rückkehr zur Herkunftsfamilie ist unter Umständen möglich. 

Wenn Du ein Pflegekind aufnimmst, solltest Du im Hinterkopf behalten, dass die Dauer des Pflegeverhältnisses nicht unbegrenzt ist. Zwar bleiben Pflegekinder häufig bis zur Volljährigkeit bei den Pflegeeltern, es kann aber auch sein, dass sich die Verhältnisse im Elternhaus des Kinder wieder so stabilisieren, dass eine Rückkehr eingeleitet wird. Du musst also in der Lage sein, mit dieser Unsicherheit umgehen zu können.

Allgemein sollte ein solcher Schritt gut durchdacht sein. Gehen dabei so objektiv wie möglich vor. In dem Artikel „Was Frauen wissen sollten, bevor sie sich für ein Kind entscheiden“ kannst Du Dir ein paar Anregungen holen.

Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge als Pflegekinder aufnehmen – geht das?

Vor allem in den letzten Jahren ist die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland enorm gestiegen. Darunter sind zahlreiche Kinder, die Ihre Eltern verloren haben. Entweder, weil diese auf der Flucht oder im Heimatland ums Leben gekommen sind oder aber weil die Flüchtlingskinder ohne Ihre Eltern das Land verlassen haben. Hier in Deutschland werden sie vorerst vom Jugendamt in Obhut genommen. Auf Dauer werden für die Unterkunft der Kinder Gastfamilien oder Pflegefamilien gesucht. Auch in diesem Verfahren müssen die Pflegeeltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Prinzipiell ist die Aufnahme eines unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlings in eine Pflegefamilie durchaus erwünscht. Wenn Du Interesse hast, dann melden Dich bei Deinem örtlichen Jugendamt.

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